Marder Artenschutz – Darf man gegen den Marder vorgehen?

Immer wieder hört man, dass für Marder Artenschutz besteht und man sie daher nicht vertreiben darf. Das schauen wir uns doch einmal genauer an. Wenn dem so ist, dürften sehr viele Produkte zur Marderabwehr illegal sein.

Der Artikel bietet keine Rechtsberatung. Wenn Unsicherheiten bestehen, fragen Sie bitte einen Jäger oder Förster aus Ihrem Ort oder Landkreis. Dieser kennt die Rechtslage für Ihr Bundesland genau.

Inhalt

Marder Arten- und Naturschutz

Einige Marderarten stehen unter Artenschutz. Das trifft jedoch nicht mehr auf den Steinmarder zu. Das ist in der Regel die Marderart, die als unser gemeiner Hausmarder auftritt. Er unterliegt nicht dem Artenschutz, dafür jedoch dem Jagdrecht. Von daher darfst Du nur dann selbst den Marder erlegen, wenn Du über einen Jagdschein verfügst. Ohne Jagdschein darfst Du natürlich auf die vielen Produkte zur Marderabwehr zurückgreifen, damit Du den Marder damit vertreibst.

Jedoch ist der Jagdschein kein Freifahrtschein und Du darfst damit nicht einfach machen was Du willst. Es gibt Schonzeiten für die Jungtiere, die unbedingt zu beachten sind. Und selbst wenn Du einen Marder tötest, ist das in der Regel kein dauerhafter Erfolg. Das freigewordene Marderrevier wird sehr schnell von anderen Mardern übernommen. Das Spiel beginnt dann wieder von vorn.

Marder Artenschutz – Wann ist Schonzeit?

© inna_astakhova - Fotolia.com

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Die Marderweibchen ziehen in der Zeit von März bis Juni ihre Jungen groß. Hierfür nisten sie sich an geschützten Orten ein. Während das früher einsame Höhlen oder Steinverschläge waren, kann das heutzutage auch Dein Dachboden sein.

In dieser Zeit darfst Du einen Marder nicht jagen, denn Du würdest den Marderjungen ihre Mutter nehmen. Du solltest auch in dieser Zeit nach Möglichkeit nicht versuchen den Marder vom Dachboden zu vertreiben und diesen abzudichten. Du hast sonst die Marderjungen eingesperrt und von der Mutter getrennt. Da man die Marderjungen nicht ohne weiteres finden kann, würden diese sterben und einen extremen Verwesungsgeruch verursachen. Hierdurch können noch mehr Schädlinge angezogen werden.

Daher solltest Du in der Zeit von März bis Juni nicht gegen die Marder vorgehen. Somit kann der Nachwuchs überleben und anschließend erfolgreich vertrieben werden. Das ist dann praktizierter Marder Artenschutz.

One Response

  1. Ralf 17. Juli 2015

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