Bußgeldkatalog für die Jagd auf Marder

Marder fallen zwar nicht unter den Naturschutz, jedoch unter das Jagdrecht. Somit darfst Du nur dann selbst einen Marder jagen, wenn Du einen Jagdschein hast. Hierzu gehört übrigens auch das Aufstellen einer Marderfalle.

Es drohen empfindliche Strafen für die illegale Marderjagd. Es handelt sich hierbei um Wilderei.

Inhalt

Bußgeldkatalog Marderjagd

BundeslandBußgeld für die Marderjagd in befriedeten BezirkenBußgeld für die Marderjagd in der SchonzeitBußgeld für die Marderjagd ohne Jagdschein
Bayernbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Baden-Württembergbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Berlinbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Brandenburgbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Bremenbis zu 5.000€bis zu 2.500€bis zu 5.000€
Hessenbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Hamburgbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Niedersachsenbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Nordrhein-Westfalenbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Rheinland-Pfalzbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Saarlandbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Sachsenbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Sachsen-Anhaltbis zu 5.000€bis zu 2.500€bis zu 5.000€
Schleswig-Holsteinbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€
Thüringenbis zu 5.000€bis zu 5.000€bis zu 5.000€

Strafstatbestand Marderjagd?

Aber es bleibt nicht nur bei den Geldstrafen. Zusätzlich drohen Dir nach dem Bundesjagdgesetz die folgenden Freiheitsstrafen:

TatStrafe
Einen Marder in der Schonzeit jagenKann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.
Die fahrlässige Marderjagd in der SchonzeitKann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.
Die Marderjagd auf Elterntiere innerhalb der SchonzeitKann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.
Die fahrlässige Marderjagd auf ein ElternteilKann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.

In welchem Zeitraum besteht die Schonzeit für Steinmarder?

Bayern01. März – 15. Oktober
Baden-Württemberg01. März – 15. Oktober
Berlin01. März – 15. Oktober
Brandenburg01. März – 31. August
Bremen01. Februar – 31. Oktober
Hamburg01. März – 15. Oktober
Hessen01. März – 15. Oktober
Mecklenburg-Vorpommernganzjährig Schonzeit
Niedersachsen01. März – 15. Oktober
Nordrhein-Westfalen01. März – 15. Oktober
Rheinland-Pfalz01. März – 31.Juli
Saarland01. März – 15. Oktober
Sachsen01. März – 15. Oktober
Sachsen-Anhalt01. März – 15. Oktober
Thüringen01. März – 15. Oktober

Quelle: https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/marder/

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