Marder Artenschutz – Darf man gegen den Marder vorgehen?

Immer wieder hört man, dass Marder unter Artenschutz stehen und man sie daher nicht vertreiben darf. Doch was stimmt tatsächlich? Besonders Haus- und Dachbodennutzer fragen sich, welche Maßnahmen legal sind.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten solltest Du einen Jäger oder Förster aus deiner Region kontaktieren, der die Rechtslage genau kennt.

Inhalt

Marder Arten- und NaturschutzMarder Artenschutz

Einige Marderarten stehen unter strengem Artenschutz. Der Steinmarder, der häufig in Häusern, Autos oder auf Dachböden auftaucht, gehört jedoch nicht dazu.

  • Er unterliegt dem Jagdrecht, nicht dem Artenschutz.

  • Selbst wer einen Jagdschein besitzt, muss sich an Schonzeiten und Vorschriften halten.

  • Ohne Jagdschein darfst Du auf legale Produkte zur Marderabwehr zurückgreifen, wie Ultraschallgeräte, Mardersprays oder Elektroschock-Systeme.

Tipp: Ein Marder dauerhaft zu töten, bringt selten Erfolg. Ein freigewordenes Revier wird schnell von anderen Mardern übernommen. Dauerhafter Schutz gelingt nur durch Prävention und Abdichten von Zugängen.

Marder Artenschutz – Schonzeiten beachten

Die Marderweibchen ziehen ihre Jungen in der Zeit von März bis Juni groß. Sie nisten sich an geschützten Orten ein – früher in Steinverschlägen oder Höhlen, heute oft auf dem Dachboden.

Während dieser Schonzeit solltest Du:

  • nicht jagen

  • keine Marderabwehr installieren, die den Nachwuchs einsperrt

  • keine Dachbodenlöcher abdichten

Ein zu frühes Vertreiben kann die Jungtiere töten und einen starken Verwesungsgeruch verursachen, der zusätzlich Schädlinge anlockt.

Praktizierter Marder Artenschutz

Der respektvolle Umgang mit Mardern in der Aufzuchtzeit ist zugleich praktizierter Artenschutz. Warte ab, bis die Jungen selbstständig sind (ab etwa Juli), und beginne dann mit gezielter Marderabwehr.

Effektive Maßnahmen nach der Schonzeit:

  • Zugang verschließen: Dachboden, Garage oder Auto mardersicher machen

  • Abwehrsysteme nutzen: Ultraschallgeräte, Duftsprays oder Elektroschocks

  • Regelmäßig kontrollieren: Marder sind nachtaktiv – Beobachtung hilft bei der langfristigen Kontrolle


Fazit

Der Hausmarder steht nicht unter Artenschutz, das Jagdrecht regelt jedoch, was erlaubt ist. Wichtig sind Schonzeiten und das richtige Timing beim Vertreiben. Mit legalen Produkten und präventiven Maßnahmen kannst Du Marder sicher und effektiv aus Haus, Garage oder Auto fernhalten – und gleichzeitig die Artenschutzregeln beachten.

One Response

  1. Ralf 17. Juli 2015

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