Bußgeldkatalog für die Jagd auf Marder – Was Du wissen musst

Marder sind in Deutschland dem Jagdrecht unterworfen, was bedeutet, dass Du sie nur dann legal jagen darfst, wenn Du im Besitz eines Jagdscheins bist. Dazu zählt auch das Aufstellen von Marderfallen, die ohne Jagdschein ebenfalls illegal wären. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, riskiert empfindliche Strafen und muss mit Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen rechnen.

Bußgeldkatalog MarderjagdBußgeldkatalog Marderjagd

Die Bußgelder für die illegale Jagd auf Marder sind je nach Bundesland unterschiedlich und können bis zu 5.000 € betragen. Hier findest Du eine Übersicht über die Bußgelder, die für die Marderjagd in verschiedenen Regionen Deutschlands gelten:

BundeslandBußgeld für Marderjagd in befriedeten BezirkenBußgeld für Marderjagd in der SchonzeitBußgeld für Marderjagd ohne Jagdschein
Bayernbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Baden-Württembergbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Berlinbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Brandenburgbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Bremenbis zu 5.000 €bis zu 2.500 €bis zu 5.000 €
Hessenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Hamburgbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Niedersachsenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Nordrhein-Westfalenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Rheinland-Pfalzbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Saarlandbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Sachsenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Sachsen-Anhaltbis zu 5.000 €bis zu 2.500 €bis zu 5.000 €
Schleswig-Holsteinbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Thüringenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €

Strafstatbestand Marderjagd – Welche Strafen drohen?

Es bleibt nicht nur bei den Geldstrafen. Auch Freiheitsstrafen können verhängt werden, wenn Du die Marderjagd illegal durchführst:

  • Einen Marder in der Schonzeit jagen: Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.

  • Die fahrlässige Marderjagd in der Schonzeit: Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

  • Die Marderjagd auf Elterntiere in der Schonzeit: Diese Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

  • Die fahrlässige Marderjagd auf ein Elternteil: Auch hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Wann gilt für Marder die Schonzeit?

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Schonzeit des Marders. Während in einigen Bundesländern die Schonzeit nur einen Teil des Jahres dauert, gilt in anderen eine ganzjährige Schonzeit. Hier eine Übersicht:

BundeslandSchonzeit für Steinmarder
Bayern01. März – 15. Oktober
Baden-Württemberg01. März – 15. Oktober
Berlin01. März – 15. Oktober
Brandenburg01. März – 31. August
Bremen01. Februar – 31. Oktober
Hamburg01. März – 15. Oktober
Hessen01. März – 15. Oktober
Mecklenburg-VorpommernGanzjährig
Niedersachsen01. März – 15. Oktober
Nordrhein-Westfalen01. März – 15. Oktober
Rheinland-Pfalz01. März – 31. Juli
Saarland01. März – 15. Oktober
Sachsen01. März – 15. Oktober
Sachsen-Anhalt01. März – 15. Oktober
Thüringen01. März – 15. Oktober

Fazit

Die Jagd auf Marder ist in Deutschland streng reglementiert und unterliegt den Vorschriften des Jagdrechts. Wer Marder ohne die erforderliche Genehmigung jagt, muss mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen rechnen. Um mögliche Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, sich über die geltenden Gesetze in Deinem Bundesland zu informieren und gegebenenfalls einen Jagdschein zu erwerben.

Quelle: https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/marder/

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